Mit sozialem Engagement Kosten reduzieren!

50 % der in Rechnung

gestellten Arbeitskosten können Sie gemaß § 140 SGB IX mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Somit sparen Sie die Zahlung der Ausgleichsabgabe bzw. minimieren diese.

Endverbraucher, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben einen weiterenVorteil :
Da wir gemäß§ 12 UstG in der Regel einen Steuersatz von 7 % (statt 19 % ) auf den Nettorechnungsbetrag erheben, ergibt sich für diese Kundengruppe ein

Preisvorteil von 12 %

.

Es besteht ebenso die Möglichkeit zur Durchführung eines Praktikums in ihrer Firma / Institution mit dem Ziel zur Schaffung eines Außenarbeitsplatzes.