Mit sozialem Engagement Kosten reduzieren!
50 % der in Rechnung
gestellten Arbeitskosten können Sie gemaß § 140 SGB IX mit
der Ausgleichsabgabe verrechnen. Somit sparen Sie die Zahlung der Ausgleichsabgabe bzw. minimieren diese.
Endverbraucher, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben einen weiterenVorteil :
Da wir gemäß§ 12 UstG in der Regel einen Steuersatz von 7 % (statt 19 % ) auf den Nettorechnungsbetrag erheben, ergibt sich für diese Kundengruppe ein Preisvorteil von 12 %
.
Es besteht ebenso die Möglichkeit zur Durchführung eines Praktikums in ihrer Firma / Institution mit dem Ziel zur Schaffung eines Außenarbeitsplatzes.