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Allgemein:
Die Annaberger Werkstätten verfolgen den gesetzlichen Doppelauftrag, Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen und mehrfachen Behinderungen zu fördern, ihnen
eine berufliche Integration zu ermöglichen und bei der Eingliederung in das gesellschaftliche
Leben zu unterstützen.
Sie bietet denjenigen Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur
Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Partnerschaft ist wichtig:
Die von den Menschen mit Behinderung geleistete Arbeit in der Werkstatt erfährt in der
Allgemeinheit eine hohe Wertschätzung.
Partner aus der Wirtschaft, dem Handwerk, dem kommunalen Bereich sowie private
Kunden schätzen die Werkstatt für behinderte Menschen als einen zuverlässigen Partner.
Jeder Werkstattbeschäftigte hat einen schriftlichen Vertrag mit der Werkstatt, in dem
sein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis mit der Werkstatt geregelt ist.
Eine gewählte Vertretung der Werkstattbeschäftigten (Werkstattrat) vertritt die Interessen
der behinderten Kollegen und eine gewählte Eltern- und Betreuervertretung unterstützt sie
aktiv dabei. |
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