Zur Vertretung der Interessen der behinderten Mitarbeiter, die sich aus ihrer Beschäftigung, Förderung und Betreuung ergeben, wurde der Werk- stattrat gewählt.
Der Werkstattrat arbeitet mit der Geschäftsleitung der Werkstattleitung mit dem Eltern – und Betreuerrat und der Vertrauensperson der Werkstatt eng zusammen.
Die Wahl erfolgte für den Zeitraum von 4 Jahren. Jeder wahlberechtigte Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich kann sich zur Wahl stellen, um aktiv an der Gestaltung des Werkstattalltags mitzuarbeiten.
Dazu gehören u.a. die Mitwirkung bei der Urlaubsplanung, Vorbereitung von Feierlichkeiten und begleitenden Angeboten, Sprechstunden für die Werkstattbeschäftigten, monatliche Beratungen, Koordinierung von Vor- schlägen und Kritikpunkten im Werkstattalltag.
Die Rechte und Pflichten des Werkstattrates regelt die Werkstätten- mitwirkungsverordnung (WMVO)